Unterstützung erhalten

Einfach. Unbürokratisch. Vertrauensvoll.

Wie können wir Ihnen helfen?

Der Schnubbel e.V. ist ein Förderverein für die Jugendverbandsarbeit. Er hat sich gegründet um die Arbeit der Jugendverbände zu unterstützen und ebenso Teilnehmende und deren Familien zu unterstützen, welche Schwierigkeiten haben den gesamten Teilnehmendenbeitrag für eine Ferienfreizeit aufzubringen.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den gesamten Teilnehmendenbeitrag für Ihr Kind oder Ihre Kinder aufzubringen, kann der Schnubbel Verein diese Beiträge bezuschussen. Das bedeutet, dass sie einen verminderten Teilnehmendenbeitrag zahlen und der Schnubbel e.V. die Differenz an den entsprechenden Verband zahlt. So sind alle Kosten gedeckt und Sie sind etwas entlastet.

Das ist ganz einfach! Melden Sie sich über das untenstehende Kontaktformular bei uns. Im Anschluss daran, meldet sich ein Mitglied des Vorstandes bei Ihnen und wir schauen gemeinsam nach einer passenden Lösung.

Uns ist es wichtig, dass wir Sie vor keine unnötigen Hürden stellen und wir einfach und unkompliziert unterstützen können. Daher zögern Sie nicht, melden Sie sich gerne bei uns!

Prinzipiell fördert der Schnubbel e.V. alle Veranstaltungen der als Mitglied registrierten Jugendverbände. Somit können Sie für jeden fälligen Teilnehmendenbeitrag, einer  Veranstaltung z.B. der Pfarrjugend St.Clemens, eine Unterstützung anfragen.

Neben der Unterstützung durch den Schnubbel e.V. gibt es auch noch folgende städtische Fördermöglichkeiten:

a) Zuschüsse der Jugendämter für

Eltern oder Jugendliche welche Leistungen nach dem SGB II (insbes. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen

Eltern oder Jugendliche welche Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen

Eltern oder Jugendliche welche Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen

Drei oder mehr Kinder/Jugendliche in der Familie leben

Ein Elternteil alleinerziehend ist

Das Kind/der Jugendliche eine Behinderung hat

Besondere soziale Gründe vorliegen (Bsp. Scheidungsverfahren, Erziehungsschwierigkeiten)

Falls Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Ihrem zuständigen Jugendamt: 
E-Mail:
jugendamt@stadt-gl.de

b) Zuschüsse “Bildung und Teilhabe”

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Neben der Bezuschussung von z.B. Sport und Musikangeboten, einer Lernförderung oder des Mittagessens in der Schule, kann auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten gefördert werden.

Für das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Antrag erforderlich.

Den Antrag mit den dazugehörigen Anlagen und weitere Informationen finden Sie unter:

www.rbk-online.de

Wer erhält die Leistungen?

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Ihnen zu,

wenn Sie bzw. Ihre Kinder folgende Sozialleistungen beziehen:

Leistungen nach dem SGB II (insbes. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Leistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Melden Sie sich

Für Ihre Unterstützung sind wir da...

Schreiben Sie uns:

info@schnubbelverein.de

Rufen Sie an:

+49 157/58241846

Einfach.Anfragen.